Alternativmedizin: Was bezahlt die Grundversicherung in der Schweiz?

Akupunktur, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin – viele Menschen in der Schweiz setzen auf Alternativmedizin. Und seit 2017 übernimmt die Grundversicherung tatsächlich fünf komplementärmedizinische Methoden. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – nur unter bestimmten Bedingungen. Welche Methoden sind gedeckt? Welche Ärzte dürfen sie anbieten? Und was zahlen Sie trotzdem selbst?

Die 5 anerkannten Methoden seit 2017

Alternativmedizin: Was bezahlt die Grundversicherung in der Schweiz?

Nach einer langen politischen Geschichte – inklusive einer Volksabstimmung 2009 – hat der Bundesrat 2017 entschieden, fünf komplementärmedizinische Methoden definitiv in die Grundversicherung aufzunehmen:

  1. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) inkl. Akupunktur
  2. Klassische Homöopathie
  3. Anthroposophische Medizin
  4. Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
  5. Neuraltherapie

Klingt grosszügig? Ist es auch – mit einem gewichtigen Aber.

Die entscheidende Bedingung: Nur bei Ärzten mit Fähigkeitsausweis

Und hier kommt der Haken, den viele übersehen: Die Grundversicherung übernimmt diese Behandlungen nur, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin mit eidgenössischem Diplom und einem anerkannten Fähigkeitsausweis (FMH-Fähigkeitsausweis) in der jeweiligen Methode durchgeführt werden.

Das bedeutet:

  • Gedeckt: Akupunktur beim Hausarzt mit Fähigkeitsausweis TCM
  • Nicht gedeckt: Akupunktur bei einem TCM-Therapeuten ohne ärztliches Diplom (auch wenn er oder sie jahrelange Erfahrung hat)
  • Gedeckt: Homöopathie beim Arzt mit Fähigkeitsausweis Homöopathie
  • Nicht gedeckt: Homöopathie beim Naturheilpraktiker

In der Praxis gibt es deutlich weniger Ärzte mit Fähigkeitsausweis als nicht-ärztliche Therapeuten. Das schränkt die Auswahl ein.

Die 5 Methoden im Detail

1. Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Akupunktur

Die TCM ist die bekannteste und am weitesten verbreitete Komplementärmedizin in der Schweiz. Sie umfasst Akupunktur, Kräutertherapie, Tuina-Massage, Qi Gong und Ernährungsberatung nach TCM-Prinzipien.

In der Grundversicherung gedeckt:

  • Akupunktur (inkl. Elektroakupunktur, Ohrakupunktur)
  • Chinesische Arzneimitteltherapie
  • Tuina

Typische Anwendungen: chronische Schmerzen (Rücken, Knie, Kopf), Migräne, Verdauungsprobleme, Schlafstörungen, Stress, Schwangerschaftsbeschwerden.

Eine Akupunktursitzung kostet ca. 120–200 CHF. Bei einem Arzt mit Fähigkeitsausweis zahlen Sie nur Franchise und Selbstbehalt.

2. Klassische Homöopathie

Die Homöopathie ist in der Schweiz populär – und kontrovers. Wissenschaftlich ist die Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus nicht belegt. Dennoch ist sie in der Grundversicherung, wenn ein Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis sie durchführt.

Eine homöopathische Konsultation dauert oft länger als eine schulmedizinische (60–90 Minuten bei der Erstanamnese) und kostet entsprechend mehr: 200–400 CHF für die Erstbehandlung.

3. Anthroposophische Medizin

Die anthroposophische Medizin basiert auf den Ideen Rudolf Steiners und ergänzt die Schulmedizin um ganzheitliche Aspekte: Rhythmische Einreibungen, anthroposophische Arzneimittel (z.B. Mistelpräparate bei Krebs), Kunsttherapie und Eurythmie als Heilmittel.

In der Schweiz ist die anthroposophische Medizin besonders in Bern und der Innerschweiz verbreitet. Die Ita Wegman Klinik in Arlesheim (BL) ist das bekannteste anthroposophische Spital der Schweiz.

4. Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)

Die Phytotherapie nutzt pflanzliche Wirkstoffe zur Behandlung von Krankheiten. Im Gegensatz zu vielen anderen komplementärmedizinischen Methoden gibt es für viele Pflanzenheilmittel gute wissenschaftliche Evidenz: Johanniskraut bei leichten Depressionen, Baldrian bei Schlafstörungen, Echinacea bei Erkältungen.

Viele Ärzte verschreiben bereits phytotherapeutische Präparate, ohne sie als «Alternativmedizin» zu deklarieren. Die Grenzen zur Schulmedizin sind hier fliessend.

5. Neuraltherapie

Die Neuraltherapie arbeitet mit gezielten Injektionen eines Lokalanästhetikums (meist Procain oder Lidocain) in bestimmte Körperregionen – sogenannte Störfelder. Typische Anwendungen: chronische Schmerzen, Narbenbehandlung, Kopfschmerzen, muskuloskelettale Beschwerden.

Die Neuraltherapie hat in der Schweiz eine lange Tradition und wird von vielen Hausärzten und Sportmedizinern angeboten.

Was die Grundversicherung NICHT übernimmt

Alternativmedizin: Was bezahlt die Grundversicherung in der Schweiz? - illustration

Folgende komplementärmedizinische Behandlungen sind nicht in der Grundversicherung enthalten:

  • Osteopathie: Nur über Zusatzversicherung (EMR/ASCA-anerkannt) oder wenn ein Arzt sie durchführt
  • Craniosacral-Therapie: Nur über Zusatzversicherung
  • Kinesiologie: Nicht kassenpflichtig
  • Ayurveda: Nicht kassenpflichtig
  • Bachblüten: Nicht kassenpflichtig
  • Reflexzonenmassage: Nicht kassenpflichtig
  • Reiki: Nicht kassenpflichtig

Für diese Methoden benötigen Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Viele Krankenkassen bieten solche Zusatzversicherungen an – mit Leistungen von 1'000 bis 5'000 CHF pro Jahr.

Zusatzversicherung für Alternativmedizin

Wenn Sie regelmässig Komplementärmedizin nutzen möchten, lohnt sich eine Zusatzversicherung. Worauf Sie achten sollten:

  • EMR- und ASCA-Anerkennung: Prüfen Sie, ob Ihr Therapeut bei EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) oder ASCA registriert ist – die meisten Kassen verlangen das
  • Methodenliste: Nicht alle Kassen decken alle Methoden. Prüfen Sie vorab, ob Ihre Wunschmethode gedeckt ist
  • Jährliche Obergrenze: Typisch sind 1'000–5'000 CHF pro Jahr
  • Wartefristen: Einige Kassen haben Wartefristen von 3–6 Monaten
  • Prämien: 20–60 CHF pro Monat, je nach Deckung und Alter

Wie finde ich einen Arzt für Komplementärmedizin?

Um Behandlungen über die Grundversicherung abrechnen zu können, brauchen Sie einen Arzt mit FMH-Fähigkeitsausweis. So finden Sie einen:

  • FMH-Ärztesuche (doctorfmh.ch): Filtern Sie nach Fähigkeitsausweis
  • UNION (Dachverband Komplementärmedizin): Verzeichnis von Ärzten mit komplementärmedizinischer Ausbildung
  • Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er Akupunktur, Phytotherapie oder Neuraltherapie anbietet – viele tun das

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse Akupunktur in der Schweiz?

Ja – aber nur, wenn die Akupunktur von einem Arzt mit FMH-Fähigkeitsausweis in TCM durchgeführt wird. Akupunktur bei einem nicht-ärztlichen TCM-Therapeuten wird nur über eine Zusatzversicherung gedeckt.

Ist Osteopathie von der Grundversicherung gedeckt?

Nein, Osteopathie gehört nicht zu den fünf anerkannten Methoden. Sie brauchen eine Zusatzversicherung. Wenn ein Arzt osteopathische Techniken anwendet, kann er das unter Umständen als ärztliche Leistung abrechnen – aber das ist die Ausnahme.

Brauche ich eine Überweisung für Akupunktur?

Nein, wenn Sie im Standard-Versicherungsmodell sind und zu einem Arzt mit Fähigkeitsausweis gehen, brauchen Sie keine Überweisung. Im Hausarztmodell brauchen Sie eine Überweisung – es sei denn, Ihr Hausarzt bietet selbst Akupunktur an.

Wie viele Sitzungen übernimmt die Kasse?

Es gibt keine feste Obergrenze für Sitzungen – die Behandlung muss medizinisch indiziert sein. In der Praxis werden typischerweise 6–12 Akupunktursitzungen pro Beschwerdebild übernommen. Bei chronischen Erkrankungen können es mehr sein.

Sind homöopathische Medikamente kassenpflichtig?

Ja, wenn sie auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG stehen und ärztlich verordnet sind. Viele homöopathische Einzelmittel stehen auf der SL. Nicht gelistete Präparate zahlen Sie selbst.

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