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Fachgebiete, Städte und ein Ratgeber zum Schweizer Gesundheitssystem
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Ihr Gesundheitsverzeichnis für die Schweiz
Praxis-Verzeichnis hilft Ihnen, den passenden Arzt oder Gesundheitsexperten in Ihrer Stadt zu finden. Durchsuchen Sie unser Verzeichnis nach Fachgebiet und Stadt, um schnell den richtigen Ansprechpartner für Ihre Gesundheit zu finden.
Warum Praxis-Verzeichnis?
Unser Verzeichnis bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über Gesundheitsdienstleister in den wichtigsten Schweizer Städten. Von Allgemeinmedizinern über Zahnärzte bis hin zu Physiotherapeuten — finden Sie alle Fachrichtungen an einem Ort. Das Praxisverzeichnis selbst ist im Aufbau: Praxen tragen sich selbst ein, und jeder Eintrag wird von Hand geprüft, bevor er erscheint.
Das Schweizer Gesundheitssystem
Die Schweiz hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die obligatorische Grundversicherung (KVG) garantiert allen Einwohnern Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung. Wählen Sie Ihren Arzt, vergleichen Sie Krankenkassenprämien und profitieren Sie von der freien Arztwahl.
Häufig gestellte Fragen zum Schweizer Gesundheitswesen
Wie finde ich in der Schweiz einen passenden Arzt oder Spezialisten?
Grundsätzlich gilt in der Schweiz die freie Arztwahl – eingeschränkt nur durch das gewählte Versicherungsmodell. Wer ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell abgeschlossen hat, wendet sich zuerst an die vereinbarte Anlaufstelle beziehungsweise an die telefonische Beratung und zahlt dafür eine tiefere Prämie; wie hoch der Rabatt ausfällt, legt jede Krankenkasse selbst fest. Im Standardmodell ist die Wahl frei. Das umfassendste Verzeichnis ist doctorfmh.ch, das offizielle Ärzteverzeichnis der FMH: Es lässt sich nach Fachgebiet, Facharzttitel und gesprochenen Sprachen filtern. Bei Lebensgefahr gilt die Sanitätsnotrufnummer 144; für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Anliegen ausserhalb der Praxiszeiten betreiben die Kantone eigene ärztliche Notfalldienste.
Wie funktioniert das Schweizer Krankenversicherungssystem (KVG)?
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 verpflichtet alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, sich innert drei Monaten nach dem Zuzug für die Grundversicherung zu versichern. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt (KVG Art. 25 bis 31) und bei allen Kassen gleich – unterschiedlich sind nur Prämien und Zusatzversicherungen. Die Prämien sind Kopfprämien, also unabhängig vom Einkommen, und hängen von Prämienregion, Altersgruppe (0 bis 18, 19 bis 25, ab 26 Jahren), Franchise (für Erwachsene 300 bis 2500 Franken) und Versicherungsmodell ab. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt die Prämien jedes Jahr neu. Welche Prämie Sie an Ihrem Wohnort bei welcher Kasse zahlen, zeigt der offizielle Prämienrechner priminfo.admin.ch.
Was übernimmt die Krankenkasse und was nicht?
Die Grundversicherung bezahlt die Leistungen, die KVG und Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vorsehen, unter anderem: ärztliche Behandlungen, Medikamente der Spezialitätenliste, Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals, einen Beitrag an Spitex- und Pflegeheimpflege, Leistungen bei Mutterschaft ohne Kostenbeteiligung, ärztlich verordnete Physiotherapie und psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (seit 1. Juli 2022). Auch ärztliche Komplementärmedizin ist gedeckt – Akupunktur, anthroposophische Medizin, TCM-Arzneitherapie, klassische Homöopathie und Phytotherapie –, sofern die Ärztin oder der Arzt die anerkannte Zusatzweiterbildung hat. Notfallbehandlungen im Ausland werden höchstens bis zum doppelten Betrag vergütet, der in der Schweiz bezahlt würde. Nicht gedeckt sind in der Regel Zahnbehandlungen (Ausnahmen bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen), kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation sowie die halbprivate und private Spitalabteilung; dafür gibt es Zusatzversicherungen nach VVG.
Wie werden ambulante Arztleistungen abgerechnet (TARDOC)?
Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Arztpraxen und Spitalambulatorien nicht mehr nach TARMED ab, dem Einzelleistungstarif, der seit 2004 galt. Ersetzt wurde er durch ein Gesamt-Tarifsystem aus zwei Teilen: TARDOC, einem neuen Einzelleistungstarif, und ambulanten Pauschalen, die bestimmte Behandlungen als Ganzes vergüten. Der Bundesrat hat das System am 30. April 2025 genehmigt, befristet bis Ende 2028, damit es in dieser Zeit weiterentwickelt werden kann. Den Frankenwert eines Taxpunkts handeln Versicherer und Leistungserbringer weiterhin kantonal aus. Wer seine Rechnung nachvollziehen will, findet auf der Rechnungskopie die einzelnen Tarifpositionen; Fragen dazu beantwortet die Praxis oder die Krankenkasse.
Was ist das elektronische Patientendossier (EPD), und wie geht es weiter?
Das elektronische Patientendossier beruht auf dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) vom 19. Juni 2015. Darin lassen sich Befunde, Medikationspläne oder Impfungen ablegen, auf die behandelnde Fachpersonen mit Ihrer Zustimmung zugreifen können. Für Patientinnen und Patienten ist das EPD heute freiwillig. Das soll sich ändern: Am 5. November 2025 hat der Bundesrat dem Parlament eine Totalrevision vorgelegt, mit der das EPD zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) wird. Dieses würde für alle Einwohnerinnen und Einwohner automatisch eröffnet, wer es nicht will, müsste widersprechen (Opt-out). Der Nationalrat hat die Vorlage am 14. September 2026 angenommen; der Ständerat berät sie noch, ein Datum für das Inkrafttreten steht nicht fest.