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Das umfassende Verzeichnis für Ärzte, Zahnärzte und Gesundheitsexperten in der Schweiz

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Ihr Gesundheitsverzeichnis für die Schweiz

Praxis-Verzeichnis hilft Ihnen, den passenden Arzt oder Gesundheitsexperten in Ihrer Stadt zu finden. Durchsuchen Sie unser Verzeichnis nach Fachgebiet und Stadt, um schnell den richtigen Ansprechpartner für Ihre Gesundheit zu finden.

Warum Praxis-Verzeichnis?

Unser Verzeichnis bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über Gesundheitsdienstleister in den wichtigsten Schweizer Städten. Von Allgemeinmedizinern über Zahnärzte bis hin zu Physiotherapeuten — finden Sie alle Fachrichtungen an einem Ort. Alle gelisteten Ärzte sind FMH-qualifiziert und über die Grundversicherung (KVG) abrechenbar.

Das Schweizer Gesundheitssystem

Die Schweiz hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die obligatorische Grundversicherung (KVG) garantiert allen Einwohnern Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung. Wählen Sie Ihren Arzt, vergleichen Sie Krankenkassenprämien und profitieren Sie von der freien Arztwahl.

Haeufig gestellte Fragen zum Schweizer Gesundheitswesen

Wie finde ich einen geeigneten Arzt oder Spezialisten in der Schweiz?

In der Schweiz herrscht weitgehend freie Arztwahl, mit Einschraenkungen je nach Krankenversicherungsmodell. Im Hausarztmodell muss zunaechst der Hausarzt konsultiert werden (Pramien-Rabatte 10 bis 15 Prozent). Das Telmed-Modell erfordert vorherige telefonische Beratung. Im Standardmodell besteht freie Arztwahl ohne Rabatt. Suchplattformen sind der FMH-Aerzteverzeichnis (fmh.ch), die kantonalen Aerztegesellschaften, Doctena, OnlineDoctor und Medi24 fuer telemedizinische Konsultationen. Notfaelle werden ueber den Aerztenotruf 144 sowie ueber die kantonalen Hotlines (Medphone 0848 133 133 in vielen Kantonen) koordiniert. Auskunftsstellen fuer Spezialtermine bieten grosse Spitaeler wie das USZ, CHUV oder Inselspital.

Wie funktioniert das Schweizer Krankenversicherungssystem (KVG)?

Das Bundesgesetz ueber die Krankenversicherung (KVG) vom 18. Maerz 1994 verpflichtet alle Einwohner der Schweiz (ab dem Zuzug binnen drei Monaten) zu einer obligatorischen Grundversicherung. Die Leistungen sind gesetzlich definiert (KVG Art. 25 bis 31) und fuer alle Versicherer identisch. Nur die Pramien und Zusatzleistungen variieren je nach Versicherer und Kanton. Die Pramien sind Kopfpraemien (unabhaengig vom Einkommen), variieren jedoch nach Region, Alter (3 Gruppen: 0 bis 18, 19 bis 25, ab 26), Franchise (300 bis 2.500 Franken) und Versicherungsmodell. Die durchschnittliche Pramie 2026 liegt bei 397 Franken monatlich fuer Erwachsene (Bundesmittel), mit regionalen Unterschieden zwischen 280 Franken (Nidwalden/Appenzell) und 550 Franken (Genf/Basel-Stadt).

Was uebernimmt die Krankenkasse und was nicht?

Die obligatorische Grundversicherung deckt gemaess KVG Art. 25: aerztliche Behandlungen, Medikamente auf der Spezialitaetenliste, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons, Spitex und Pflegeheimleistungen, Schwangerschaft und Geburt (ohne Selbstbehalt), Notfallbehandlungen im Ausland bis zum doppelten Tarif des Wohnkantons, Physiotherapie auf aerztliche Verordnung, Psychotherapie (ambulant, seit 1. Juli 2022 im Anordnungsmodell). Nicht gedeckt sind: kosmetische Eingriffe ohne medizinische Indikation, Zahnbehandlungen (Ausnahme: unvermeidbare Schaeden), Alternativmedizin nur nach anerkannter Weiterbildung des Arztes, Einbettzimmer und Spitalaufenthalte im Ausserkanton ausser bei Notfall. Zusatzversicherungen (VVG) decken diese Lucken ab.

Wie funktioniert das TARMED-Tarifsystem fuer Arztkosten?

TARMED ist der Einzelleistungstarif fuer ambulante aerztliche Leistungen, gueltig seit 2004 in Kraft. Der Taxpunktwert (TPW) wird kantonal zwischen Versicherern und Aerzteschaft ausgehandelt und liegt 2026 zwischen 83 Rappen (Aargau) und 97 Rappen (Genf). TARMED enthaelt rund 4.600 Tarifpositionen mit definierten Taxpunkten. Der Bundesrat hat TARMED mehrfach per Verordnung angepasst, zuletzt mit TARDOC als Nachfolgerevision, der ab 2026 schrittweise eingefuehrt werden soll. Parallel dazu wurden Flatrates fuer ambulante Eingriffe (Kataloge mit Fallpauschalen aehnlich DRG) eingefuehrt. Transparenz bietet die Publikation der Tarife auf tarmed-browser.ch. Versicherte erhalten bei jeder Rechnung eine detaillierte Abrechnung mit Tarifpositionen.

Welche Rolle spielen Telemedizin und elektronisches Patientendossier (EPD)?

Das elektronische Patientendossier wurde mit dem EPDG (Bundesgesetz vom 19. Juni 2015) eingefuehrt und wird ueber acht zertifizierte Anbieter (Stammgemeinschaften) wie axsana, abilis, e-toile, CARA oder XAD betrieben. Seit 2022 sind alle stationaeren Spitaeler angeschlossen, ambulante Leistungserbringer werden derzeit integriert. Das EPD ist fuer Patienten freiwillig (Opt-in) und ermoeglicht die zentrale Speicherung von Befunden, Medikationen und Impfungen. Die Bundesversammlung hat im Dezember 2024 den Uebergang zu Opt-out beschlossen (voraussichtliches Inkrafttreten 2027). Telemedizinische Angebote (Medgate, Santemed, OnlineDoctor, Medi24) werden von der Grundversicherung gedeckt und ersparen physische Konsultationen fuer Routinefragen.

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