Komplementärmedizin in der Schweiz finden

Die Komplementärmedizin umfasst alternative und naturheilkundliche Behandlungsmethoden. In der Schweiz hat die Komplementärmedizin seit der Volksabstimmung 2009 Verfassungsrang. Fünf Methoden werden von der Grundversicherung übernommen, wenn sie von FMH-Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation durchgeführt werden: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Medizin (TCM). Nicht-ärztliche Therapeuten werden über Zusatzversicherungen abgerechnet.

Komplementärmedizin nach Stadt

Häufig gestellte Fragen

Welche Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt fünf Methoden, sofern sie von FMH-Ärzten mit anerkannter Zusatzqualifikation durchgeführt werden: Akupunktur/TCM, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie und ärztliche Traditionelle Chinesische Medizin.

Was ist der Unterschied zwischen ärztlicher und nicht-ärztlicher Komplementärmedizin?

Ärztliche Komplementärmedizin wird von FMH-Ärzten mit Zusatzqualifikation durchgeführt und über die Grundversicherung abgerechnet. Nicht-ärztliche Therapeuten (Naturheilpraktiker, TCM-Therapeuten) werden über Zusatzversicherungen abgerechnet.

Brauche ich eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin?

Für die fünf ärztlichen Methoden nicht. Für Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten (Osteopathen, Naturheilpraktiker, Akupunkteure ohne FMH) benötigen Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Achten Sie auf das EMR- oder ASCA-Qualitätslabel.

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