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Häufig gestellte Fragen
Welche Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt fünf Methoden, sofern sie von FMH-Ärzten mit anerkannter Zusatzqualifikation durchgeführt werden: Akupunktur/TCM, anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie und ärztliche Traditionelle Chinesische Medizin.
Was ist der Unterschied zwischen ärztlicher und nicht-ärztlicher Komplementärmedizin?
Ärztliche Komplementärmedizin wird von FMH-Ärzten mit Zusatzqualifikation durchgeführt und über die Grundversicherung abgerechnet. Nicht-ärztliche Therapeuten (Naturheilpraktiker, TCM-Therapeuten) werden über Zusatzversicherungen abgerechnet.
Brauche ich eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin?
Für die fünf ärztlichen Methoden nicht. Für Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeuten (Osteopathen, Naturheilpraktiker, Akupunkteure ohne FMH) benötigen Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. Achten Sie auf das EMR- oder ASCA-Qualitätslabel.