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Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich zum HNO-Arzt?
Bei Hörproblemen, anhaltendem Ohrgeräusch (Tinnitus), chronischem Schnupfen, wiederkehrenden Nasennebenhöhlenentzündungen, Schluckbeschwerden, Heiserkeit oder Schwindel sollten Sie einen HNO-Arzt aufsuchen.
Bezahlt die Versicherung Hörgeräte?
Die IV (Invalidenversicherung) übernimmt für Berufstätige einen Pauschalbeitrag an Hörgeräte. Die AHV übernimmt einen Beitrag für Rentner. Der Beitrag beträgt rund CHF 840 pro Ohr alle 6 Jahre. Die Differenz zu hochwertigen Geräten tragen Sie selber oder eine Zusatzversicherung.
Behandelt der HNO-Arzt auch Schnarchen?
Ja, Schnarchen und Schlafapnoe gehören zum Fachgebiet der HNO-Heilkunde. Der HNO-Arzt klärt die Ursache ab und empfiehlt Behandlungen wie Schienen, CPAP-Therapie oder operative Eingriffe. Die Grundversicherung übernimmt die Abklärung und medizinisch notwendige Behandlungen.