Elektronisches Patientendossier (EPD): Was Sie als Patientin oder Patient wissen müssen

Das Elektronische Patientendossier (EPD) ist die digitale Gesundheitsakte der Schweiz. Es ermöglicht Ihnen, Ihre medizinischen Dokumente – Arztberichte, Laborwerte, Röntgenbilder, Medikamentenlisten – an einem zentralen Ort zu speichern und mit Ihren Gesundheitsfachpersonen zu teilen. Klingt einfach? Ist es im Grundsatz auch. Aber der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Was ist das EPD?

Elektronisches Patientendossier (EPD): Was Sie als Patientin oder Patient wissen müssen

Das EPD ist keine zentrale Datenbank, in der alle Ihre Gesundheitsdaten gespeichert sind. Es ist vielmehr ein Zugangssystem: Sie als Patientin oder Patient entscheiden, welche Dokumente hochgeladen werden und wer darauf zugreifen darf. Stellen Sie es sich wie einen digitalen Ordner vor, den Sie kontrollieren.

Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das 2017 in Kraft getreten ist. Seit 2020 sind Akutspitäler und seit 2022 auch Rehabilitationskliniken und Psychiatrien verpflichtet, ein EPD anzubieten und relevante Dokumente einzustellen.

Wichtig: Für Patientinnen und Patienten ist das EPD freiwillig. Niemand zwingt Sie, eines zu eröffnen.

Warum ein EPD eröffnen?

Haben Sie schon einmal einem Spezialisten die gleiche Krankengeschichte erzählt, die Ihr Hausarzt schon kennt? Oder mussten Sie ein Röntgenbild auf einer CD zum zweiten Arzt tragen? Genau das soll das EPD verhindern. Die Vorteile:

  • Keine doppelten Untersuchungen: Ihr neuer Arzt sieht, welche Bluttests und Röntgenbilder schon gemacht wurden
  • Notfallzugang: Im Notfall können behandelnde Ärzte auf Ihre wichtigsten medizinischen Daten zugreifen – Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen
  • Medikamentensicherheit: Die Medikamentenliste im EPD kann gefährliche Wechselwirkungen verhindern
  • Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer was sieht. Sie können Dokumente hochladen und löschen
  • Mobilität: Egal ob Sie in Zürich, Bern oder Basel zum Arzt gehen – Ihre Daten sind verfügbar

Wie eröffne ich ein EPD?

Die Eröffnung eines EPD erfolgt über eine der zugelassenen Stammgemeinschaften – zertifizierte Organisationen, die das EPD betreiben. In der Deutschschweiz sind das unter anderem:

  • eHealth Aargau
  • eSANITA (Zentralschweiz)
  • XAD (div. Kantone)
  • Mon Dossier Santé (CARA) (Westschweiz und einige Deutschschweizer Kantone)
  • AD Swiss

Der Prozess:

  1. Wählen Sie eine Stammgemeinschaft (orientieren Sie sich am Kanton)
  2. Identitätsprüfung: Sie müssen sich persönlich ausweisen – bei einer Eröffnungsstelle (oft Apotheken, Spitäler oder Gemeindestellen), per Video-Identifikation oder mit einer elektronischen ID
  3. Zugangsportal einrichten und Passwort wählen
  4. Fertig – Ihr EPD ist eröffnet

Die Eröffnung ist kostenlos.

Was steht im EPD?

Elektronisches Patientendossier (EPD): Was Sie als Patientin oder Patient wissen müssen - illustration

Im EPD können verschiedene Dokumente gespeichert werden:

  • Austrittsberichte von Spitälern
  • Laborbefunde und Blutanalysen
  • Röntgen-, CT- und MRI-Bilder
  • Medikamentenliste
  • Impfausweis
  • Allergiepass
  • Patientenverfügung und Organspende-Erklärung
  • Pflegeberichte

Sie selbst können ebenfalls Dokumente hochladen – zum Beispiel einen Impfausweis oder eine Patientenverfügung.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Hier liegt einer der häufigsten Bedenken – und die gute Nachricht: Sie behalten die Kontrolle.

  • Nur Sie haben standardmässig Zugriff auf alle Dokumente
  • Sie können einzelnen Gesundheitsfachpersonen Zugriff gewähren – zeitlich befristet oder dauerhaft
  • Sie können Vertraulichkeitsstufen setzen: normal zugänglich, eingeschränkt zugänglich oder geheim
  • Im Notfall können behandelnde Ärzte auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung auf die EPD-Daten zugreifen – aber nur auf Dokumente der Stufe «normal zugänglich»
  • Krankenkassen haben keinen Zugriff – nie, unter keinen Umständen
  • Arbeitgeber haben keinen Zugriff

Wo steht das EPD heute? Eine ehrliche Einschätzung

Seien wir ehrlich: Das EPD hat einen schwierigen Start hingelegt. Die Einführung ist langsamer als erhofft, die Benutzerfreundlichkeit verbesserungswürdig, und nicht alle Ärzte sind begeistert von der zusätzlichen Dokumentationspflicht.

Konkrete Herausforderungen:

  • Geringe Verbreitung: Bis Anfang 2026 haben weniger als 5% der Bevölkerung ein EPD eröffnet
  • Technische Hürden: Die Identitätsprüfung ist für manche umständlich
  • Fragmentierte Stammgemeinschaften: Je nach Kanton unterschiedliche Anbieter
  • Hausärzte noch nicht flächendeckend angebunden: Viele Praxen nutzen das EPD noch nicht aktiv

Trotzdem: Das EPD ist ein Zukunftsprojekt. Der Bundesrat hat 2023 eine Revision des EPDG beschlossen, die das System massiv verbessern soll – unter anderem mit einer automatischen EPD-Eröffnung für alle Versicherten (Opt-out statt Opt-in) und einer besseren technischen Infrastruktur.

EPD und Ihr Hausarzt

Aktuell sind vor allem Spitäler und grössere Kliniken an das EPD angebunden. Für Hausärzte und niedergelassene Fachärzte ist die Teilnahme (noch) freiwillig. Das bedeutet: Selbst wenn Sie ein EPD haben, kann es sein, dass Ihr Hausarzt keine Dokumente einstellt.

Fragen Sie Ihren Arzt direkt, ob er oder sie am EPD teilnimmt. Das schafft Bewusstsein – und steigert den Druck, das System endlich flächendeckend einzuführen.

Datenschutz: Ist das EPD sicher?

Der Datenschutz beim EPD ist streng reguliert:

  • Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung
  • Zertifizierte Stammgemeinschaften, die regelmässig auditiert werden
  • Zugriffsprotokolle: Sie können jederzeit sehen, wer wann auf Ihre Daten zugegriffen hat
  • Daten werden in der Schweiz gespeichert (nicht auf amerikanischen Servern)

Kein System ist zu 100% sicher. Aber das EPD ist deutlich sicherer als der heutige Standard – wo Befunde per Fax (ja, Fax) verschickt werden, Arztbriefe per Post verloren gehen und Röntgenbilder auf CDs herumliegen, die niemand mehr öffnen kann.

Häufig gestellte Fragen zum EPD

Ist das EPD obligatorisch?

Nein, Stand 2026 ist das EPD für Patientinnen und Patienten freiwillig. Die geplante EPDG-Revision sieht allerdings ein Opt-out-Modell vor: Jeder erhält automatisch ein EPD, kann es aber abbestellen. Wann das kommt, ist noch offen.

Was kostet das EPD?

Die Eröffnung und die Grundnutzung sind kostenlos. Einzelne Stammgemeinschaften könnten in Zukunft Premium-Funktionen anbieten, die etwas kosten. Aktuell fallen für Patientinnen und Patienten keine Gebühren an.

Kann ich mein EPD wieder löschen?

Ja, Sie können Ihr EPD jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder auflösen. Alle darin gespeicherten Dokumente werden gelöscht. Die Löschung ist endgültig.

Sehen meine Krankenkasse oder mein Arbeitgeber meine EPD-Daten?

Nein, niemals. Krankenkassen, Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden haben keinen Zugriff auf das EPD. Das ist gesetzlich festgelegt.

Was passiert, wenn ich bewusstlos ins Spital eingeliefert werde?

Im Notfall können behandelnde Gesundheitsfachpersonen auf die Dokumente der Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich» zugreifen, auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung. Dokumente, die Sie als «eingeschränkt» oder «geheim» eingestuft haben, bleiben auch im Notfall geschützt.

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