Psychotherapie in der Schweiz: Das Anordnungsmodell seit 2022 erklärt

Psychische Gesundheit ist kein Luxus – und seit dem 1. Juli 2022 anerkennt das auch die Schweizer Gesundheitspolitik deutlicher. Mit dem neuen Anordnungsmodell können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbstständig über die Grundversicherung abrechnen. Das bedeutet: besserer Zugang zur Therapie, kürzere Wartezeiten und mehr Auswahl. Aber wie funktioniert das in der Praxis?

Was hat sich 2022 geändert?

Psychotherapie in der Schweiz: Das Anordnungsmodell seit 2022 erklärt

Vor dem 1. Juli 2022 galt in der Schweiz das sogenannte Delegationsmodell: Psychologische Psychotherapeuten konnten nur über die Grundversicherung abrechnen, wenn sie in der Praxis eines Psychiaters angestellt waren und unter dessen Aufsicht arbeiteten. Das war bürokratisch, einschränkend und führte zu einem Engpass in der Versorgung.

Das neue Anordnungsmodell ändert das grundlegend:

  • Psychologische Psychotherapeuten können selbstständig eine Praxis führen und direkt über die Grundversicherung abrechnen
  • Voraussetzung: Eine ärztliche Anordnung (nicht Überweisung) durch einen Arzt – Hausarzt, Psychiater oder je nach Kanton auch andere Fachärzte
  • Pro Anordnung werden 15 Sitzungen bewilligt
  • Eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen ist mit erneuter ärztlicher Anordnung möglich (insgesamt 30)
  • Ab der 31. Sitzung muss die Krankenkasse eine Kostengutsprache erteilen (der Therapeut muss einen Bericht einreichen)

Was bedeutet «Anordnung»?

Eine Anordnung ist keine Überweisung im klassischen Sinn. Es ist eine ärztliche Bestätigung, dass eine Psychotherapie medizinisch indiziert ist. Welche Ärzte eine Anordnung ausstellen können:

  • Hausärzte: Die häufigste und einfachste Variante
  • Psychiater: Natürlich
  • Fachärzte: Je nach Kanton und Situation (z.B. Onkologen bei krebsbedingten psychischen Belastungen)
  • Kinderärzte: Für Kinder und Jugendliche

In der Praxis: Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, schildern Sie Ihre Beschwerden, und bitten Sie um eine Anordnung für Psychotherapie. Die meisten Hausärzte stellen diese unkompliziert aus.

Was kostet Psychotherapie in der Schweiz?

Mit dem Anordnungsmodell wird Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet. Das bedeutet:

  • Sie zahlen Franchise (wie bei jedem anderen Arztbesuch)
  • Sie zahlen 10% Selbstbehalt (maximal 700 CHF pro Jahr)
  • Eine Therapiesitzung (50 Minuten) kostet ca. 150–200 CHF (TARMED-Tarif)

Ein konkretes Beispiel: Bei einer Franchise von 300 CHF und 30 Therapiesitzungen à 170 CHF zahlen Sie:

  • 300 CHF Franchise
  • 10% von (30 × 170 – 300) = 480 CHF Selbstbehalt, aber maximal 700 CHF
  • Total aus der eigenen Tasche: maximal 1'000 CHF für 30 Sitzungen (Franchise 300 + max. Selbstbehalt 700)

Ohne Anordnung (Selbstzahler) kostet eine Stunde psychologische Psychotherapie 150–250 CHF – vollständig aus der eigenen Tasche.

Psychologe vs. Psychiater: Was ist der Unterschied?

Psychotherapie in der Schweiz: Das Anordnungsmodell seit 2022 erklärt - illustration

Eine häufige Verwechslung:

  • Psychiater: Arzt mit Facharztausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Kann Medikamente verschreiben. Rechnet als Arzt über die Grundversicherung ab
  • Psychologischer Psychotherapeut: Psychologe mit Weiterbildung in Psychotherapie. Kann KEINE Medikamente verschreiben. Seit 2022 selbstständig über Grundversicherung (mit Anordnung)
  • Psychologe (ohne Psychotherapie-Titel): Berater, Coach. Nicht kassenpflichtig

Beide – Psychiater und psychologische Psychotherapeuten – führen Psychotherapie durch. Der wesentliche Unterschied: Nur der Psychiater kann Medikamente (Antidepressiva, Angstlöser) verschreiben.

Wie finde ich einen Therapieplatz?

Trotz des Anordnungsmodells bleibt es schwierig, einen Therapieplatz zu finden. Die Wartezeiten betragen in städtischen Gebieten oft 3–6 Monate, in ländlichen Gebieten noch länger.

Tipps für die Suche:

  • psychologie.ch: Das Verzeichnis der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
  • psychiatrie.ch: Verzeichnis der Psychiater
  • Spitalambulatorien: Psychiatrische Ambulatorien am Universitätsspital Zürich, Inselspital Bern oder Universitätsspital Basel nehmen in der Regel noch Patientinnen und Patienten auf
  • Online-Therapie: Anbieter wie Aepsy oder HelloBetter bieten professionelle Psychotherapie per Video – oft mit kürzeren Wartezeiten
  • Notfall: Die Dargebotene Hand (143) und die Pro Juventute Beratung (147 für Jugendliche) bieten sofortige telefonische Hilfe

Wann brauche ich Psychotherapie?

Psychotherapie ist nicht nur für «schwere Fälle». Sie kann helfen bei:

  • Depression: Anhaltende Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen
  • Angststörungen: Panikattacken, soziale Ängste, generalisierte Angst
  • Burnout: Erschöpfung, Zynismus, verminderte Leistungsfähigkeit
  • Traumata: Nach Unfällen, Gewalterfahrungen, Verlusten
  • Essstörungen: Anorexie, Bulimie, Binge Eating
  • Beziehungsprobleme: Paartherapie (allerdings nicht immer kassenpflichtig)
  • Chronische Schmerzen: Psychosomatische Beschwerden
  • Suchterkrankungen: Alkohol, Drogen, Verhaltenssüchte

Therapieformen in der Schweiz

In der Schweiz sind verschiedene Psychotherapiemethoden von der Grundversicherung anerkannt:

  • Kognitive Verhaltenstherapie (KVT): Die am besten erforschte Methode, wirksam bei Depressionen, Angststörungen, Phobien
  • Psychoanalytische/Psychodynamische Therapie: Tiefenpsychologischer Ansatz, fokussiert auf unbewusste Konflikte
  • Systemische Therapie: Berücksichtigt das soziale Umfeld und Beziehungsmuster
  • Humanistische Therapie: Personenzentrierter Ansatz nach Carl Rogers

Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche gelten besondere Regelungen:

  • Die Anordnung kann vom Kinderarzt ausgestellt werden
  • Spezialisierte Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind besonders gefragt – und entsprechend lange sind die Wartezeiten
  • Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) der Kantone bieten ambulante und stationäre Behandlung
  • Schulpsychologische Dienste können eine erste Anlaufstelle sein

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse Psychotherapie in der Schweiz?

Ja, seit Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung psychologische Psychotherapie, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Pro Anordnung werden 15 Sitzungen bewilligt. Psychiatrische Behandlungen (beim Psychiater) waren schon vorher kassenpflichtig.

Wie bekomme ich schnell einen Therapieplatz?

Fragen Sie bei mehreren Therapeuten gleichzeitig an. Ziehen Sie Online-Therapie in Betracht. Kontaktieren Sie Spitalambulatorien und Ausbildungsinstitute (dort therapieren Therapeuten in Ausbildung unter Supervision – oft mit kürzeren Wartezeiten).

Kann mein Arbeitgeber erfahren, dass ich in Therapie bin?

Nein. Psychotherapie unterliegt dem Berufsgeheimnis. Weder Ihr Arbeitgeber noch Ihre Krankenkasse erfahren den Inhalt der Therapie. Auf der Krankenkassenabrechnung erscheint lediglich «Psychotherapie» – ohne Details.

Was ist der Unterschied zwischen Anordnung und Überweisung?

Eine Anordnung ist spezifisch für Psychotherapie und ermöglicht die Abrechnung über die Grundversicherung. Eine Überweisung ist ein allgemeinerer Begriff im Gesundheitswesen. In der Praxis ist die Wirkung ähnlich: Ihr Hausarzt bestätigt, dass eine Behandlung medizinisch nötig ist.

Wie viele Sitzungen bezahlt die Krankenkasse?

Mit einer Anordnung zunächst 15 Sitzungen. Eine zweite Anordnung ermöglicht weitere 15 (insgesamt 30). Ab der 31. Sitzung entscheidet die Krankenkasse anhand eines Berichts des Therapeuten über die weitere Kostenübernahme. Langzeittherapien sind möglich, aber müssen begründet werden.

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