Unfallversicherung in der Schweiz: UVG einfach erklärt
Was regelt das UVG?
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist eines dieser Schweizer Gesetze, die im Alltag kaum auffallen — bis man sie braucht. Es regelt die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und das betrifft rund 4,5 Millionen Personen in der Schweiz.
Das Grundprinzip ist denkbar einfach: Wer in der Schweiz arbeitet, ist automatisch gegen Unfälle versichert — bei Berufsunfällen ab der ersten Arbeitsstunde, bei Nichtberufsunfällen ab 8 Stunden Arbeit pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Die Versicherung wird vom Arbeitgeber abgeschlossen und (beim Berufsunfall) auch vollständig bezahlt.
Berufsunfall vs. Nichtberufsunfall: Der wichtige Unterschied
Diese Unterscheidung ist zentral, weil sie bestimmt, wer die Prämien zahlt:
- Berufsunfall (BU): Alles, was während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg passiert. Prämien zahlt der Arbeitgeber.
- Nichtberufsunfall (NBU): Unfälle in der Freizeit — beim Skifahren, beim Velofahren, im Haushalt. Prämien zahlt der Arbeitnehmer (Lohnabzug).
Ein Beispiel aus der Praxis: Sie rutschen auf dem Weg vom Parkplatz ins Büro auf Glatteis aus und brechen sich das Handgelenk — das ist ein Berufsunfall (Arbeitsweg). Dasselbe passiert am Samstagmorgen beim Einkaufen — Nichtberufsunfall. Die Leistungen sind identisch, nur die Prämienfinanzierung ist anders.
Und der Arbeitsweg?
Der direkte Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gilt als Berufsunfall. «Direkt» wird dabei grosszügig ausgelegt — ein kurzer Umweg zum Bäcker oder zur Kita ist in der Regel noch gedeckt. Wer allerdings nach der Arbeit erst zwei Stunden im Fitnessstudio trainiert und dann auf dem Heimweg verunfallt, hat keinen Berufsunfall mehr.
Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung?
Die UVG-Leistungen sind deutlich grosszügiger als das, was die Krankenkasse (KVG) bietet:
Heilungskosten — ohne Franchise, ohne Selbstbehalt
Die Unfallversicherung übernimmt sämtliche Heilungskosten. Keine Franchise, kein Selbstbehalt, keine Kostenbeteiligung. Das umfasst:
- Arztbehandlungen — Hausarzt, Spezialisten, Spital
- Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung
- Medikamente, die ärztlich verordnet sind
- Physiotherapie und Rehabilitation
- Hilfsmittel: Krücken, Schienen, orthopädische Schuhe
- Rettung und Transport (Helikopter, Ambulanz)
Wer eine Zusatzversicherung für Halbprivat oder Privat hat, kann diese auch bei einem Unfall nutzen — die UVG-Versicherung zahlt dann den allgemeinen Anteil.
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
Ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Unfallversicherung ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Die ersten zwei Tage gehen zulasten des Arbeitgebers (Lohnfortzahlung). Der maximale versicherte Verdienst liegt bei CHF 148'200 pro Jahr (Stand 2024).
Das Taggeld wird so lange bezahlt, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind, eine Invalidenrente der Unfallversicherung zugesprochen wird, oder die ärztliche Behandlung abgeschlossen ist.
Invalidenrente
Wenn nach Abschluss der Behandlung eine bleibende Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zurückbleibt, zahlt die Unfallversicherung eine Invalidenrente — 80 Prozent des versicherten Verdienstes, multipliziert mit dem Invaliditätsgrad. Diese Rente ist deutlich höher als die IV-Rente und kommt zusätzlich zur IV-Rente hinzu (mit Koordinationsregeln, die eine Überentschädigung verhindern).
Integritätsentschädigung
Bei bleibenden körperlichen oder psychischen Schäden zahlt die Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung — die Integritätsentschädigung. Sie entschädigt den immateriellen Schaden (Verlust eines Fingers, chronische Schmerzen, Narben) und beträgt maximal das Dreifache des versicherten Jahresverdienstes.
Hinterlassenenrente
Im schlimmsten Fall — dem Tod durch Unfall — erhalten Hinterlassene Renten: 40 Prozent des versicherten Verdienstes für den Ehepartner, 15 Prozent pro Kind, maximal 70 Prozent insgesamt.
Was ist mit Selbständigen?
Selbständig Erwerbende sind nicht obligatorisch UVG-versichert. Sie können sich freiwillig bei der Suva oder einem privaten UVG-Versicherer versichern — und das sollten sie auch tun. Ohne UVG-Versicherung laufen Unfallkosten über die Krankenkasse, mit Franchise und Selbstbehalt. Und ein Taggeld gibt es nur, wenn eine separate Taggeldversicherung abgeschlossen wurde.
Viele Selbständige unterschätzen dieses Risiko. Ein Sportunfall mit Operation und drei Monaten Arbeitsunfähigkeit kann schnell CHF 50'000 bis 100'000 kosten — für Heilungskosten und entgangenes Einkommen zusammen.
Unfallmeldung: So gehen Sie vor
Nach einem Unfall sollten Sie diese Schritte einhalten:
- Erste Hilfe und medizinische Versorgung: Gehen Sie zum Arzt oder ins Spital. Sagen Sie dort, dass es sich um einen Unfall handelt — das ist für die korrekte Abrechnung wichtig.
- Arbeitgeber informieren: Melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich — idealerweise am selben Tag, spätestens aber innert weniger Tage.
- UVG-Schadenmeldung: Der Arbeitgeber füllt die Schadenmeldung an den UVG-Versicherer (Suva oder Privatversicherer) aus. Beschreiben Sie den Unfallhergang genau und vollständig.
- Arztzeugnis einholen: Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen, mit Datum und voraussichtlicher Dauer.
Tipp: Notieren Sie sich den Unfallhergang möglichst zeitnah und detailliert. Bei Unstimmigkeiten oder wenn der Versicherer den Fall später prüft, sind genaue Angaben Gold wert.
Suva oder privater Versicherer?
Die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) versichert bestimmte Branchen obligatorisch — unter anderem Bau, Industrie, Transport, Gastgewerbe und öffentliche Verwaltung. Alle anderen Arbeitgeber versichern ihre Angestellten bei einem privaten UVG-Versicherer oder einer Krankenkasse, die UVG-Leistungen anbietet.
Die Leistungen sind identisch — das UVG schreibt sie verbindlich vor. Unterschiede gibt es nur bei den Prämien und beim Service.
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Bin ich auch im Ausland versichert?
Ja, die UVG-Versicherung gilt weltweit — ob Sie in Österreich Ski fahren oder in Thailand am Strand ausrutschen. Allerdings werden nur die Kosten übernommen, die in der Schweiz angemessen wären. In Ländern mit hohen Behandlungskosten (USA, Japan) kann eine Reiseversicherung zusätzlich sinnvoll sein.
Was gilt bei einem Sportunfall?
Sportunfälle sind als Nichtberufsunfälle grundsätzlich gedeckt. Auch Risikosportarten wie Mountainbiking oder Klettern. Bei Wagnissen — sogenannten absoluten Wagnissen wie illegale Autorennen oder Basejumping ohne Erfahrung — kann die Unfallversicherung die Leistungen kürzen oder verweigern. Normale Freizeitsportarten sind aber immer versichert.
Muss ich bei einem Unfall trotzdem die Krankenkasse zahlen?
Nein. Solange ein Unfall vorliegt und die UVG-Versicherung die Kosten übernimmt, läuft nichts über Ihre Krankenkasse. Sie können bei Ihrer Krankenkasse sogar die Unfalldeckung suspendieren und damit Prämien sparen — sofern Sie UVG-versichert sind (mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber).
Was passiert bei Stellenverlust?
Nach Ende des Arbeitsverhältnisses sind Sie noch 31 Tage über die sogenannte Abredeversicherung gegen Nichtberufsunfälle versichert. Danach müssen Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse wieder einschliessen. Vergessen Sie das nicht — sonst stehen Sie bei einem Freizeitunfall ohne Schutz da.
Wann ist ein Unfall kein Unfall?
Die UVG-Definition ist klar: Ein Unfall ist eine «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper». Rückenschmerzen, die nach dem Heben einer Kiste auftreten, sind oft kein Unfall, sondern ein «unfallähnliches Körperschädigung» — die Abgrenzung kann im Einzelfall strittig sein. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.