Wann zum Kardiologen? Ratgeber für die Schweiz

Ein Termin beim Kardiologen ist sinnvoll bei anhaltendem Herzrasen, unklarer Atemnot bei Belastung, wiederkehrendem Schwindel, geschwollenen Beinen oder wenn der Hausarzt bei einer Routineuntersuchung ein auffälliges EKG oder dauerhaft erhöhten Blutdruck feststellt. Plötzlicher, starker Brustschmerz mit Ausstrahlung in Arm, Hals oder Kiefer, verbunden mit Atemnot und kaltem Schweiss, ist dagegen ein Notfall: Hier zählt sofort die 144, kein Arzttermin. In der Schweiz führt der reguläre Weg zum Facharzt meist über den Hausarzt oder, je nach Versicherungsmodell, über eine andere vorgesehene Anlaufstelle.

Notfall oder Arzttermin? Die Grenze, die wirklich zählt

Herr K., 61, aus dem Kanton Aargau, bemerkt seit einigen Wochen beim Treppensteigen ein Druckgefühl in der Brust, das nach ein paar Minuten Pause wieder verschwindet. Ist das ein Fall für die Kardiologie-Praxis nächste Woche oder für den Rettungsdienst sofort? Genau diese Unsicherheit beschäftigt täglich viele Menschen in der Schweiz – und die Antwort hängt stark davon ab, wie die Beschwerden auftreten.

Akute, neu auftretende Symptome wie ein plötzlicher, einschnürender Brustschmerz, der in Arm, Rücken oder Kiefer ausstrahlt, zusammen mit Atemnot, kaltem Schweiss, Übelkeit oder Todesangst, gelten als mögliche Anzeichen eines Herzinfarkts. Gemäss den Empfehlungen des Universitätsspitals Zürich sollte in diesem Fall sofort die Notrufnummer 144 alarmiert werden – nicht selbst ans Steuer setzen, nicht abwarten, ob es von allein besser wird. Frauen, ältere Menschen und Diabetikerinnen zeigen gemäss derselben Quelle mitunter untypische Warnzeichen wie Rückenschmerzen, Erschöpfung oder Oberbauchbeschwerden statt des klassischen Brustschmerzes.

Schleichende oder wiederkehrende Beschwerden sind eine andere Geschichte. Herzstolpern, das seit Monaten gelegentlich auftritt, Atemnot, die sich erst bei stärkerer Belastung zeigt, oder ein beim Check-up gemessener erhöhter Blutdruck rechtfertigen normalerweise einen geplanten Termin – zuerst beim Hausarzt, der dann über eine Abklärung beim Facharzt entscheidet. Die folgende Übersicht ordnet die häufigsten Situationen ein:

Symptom / SituationWas tun
Plötzlicher, starker Brustschmerz mit Ausstrahlung, Atemnot, kaltem SchweissSofort 144 anrufen – Notfall
Bewusstlosigkeit, keine normale Atmung144 anrufen, Reanimation beginnen
Neu aufgetretenes, starkes Herzrasen mit Schwindel oder OhnmachtsgefühlNotfallpraxis oder 144, je nach Intensität
Gelegentliches Herzstolpern seit Wochen, sonst beschwerdefreiTermin beim Hausarzt vereinbaren
Atemnot bei Belastung, die langsam zunimmtTermin beim Hausarzt, ggf. Überweisung zum Kardiologen
Bluthochdruck oder auffälliges EKG bei RoutineuntersuchungAbklärung über Hausarzt, Überweisung zur Kardiologie
Geschwollene Knöchel oder Beine über mehrere TageTermin beim Hausarzt zur Abklärung

Wer unsicher ist, wie dringend eine Situation wirklich ist, findet in unserem Ratgeber zum Schweizer Notfallsystem eine Einordnung, welche Anlaufstelle – Notfallnummer, Permanence oder Hausarzt – zu welcher Lage passt.

Direkt zum Kardiologen oder erst zum Hausarzt? Der Weg hängt vom Versicherungsmodell ab

Braucht man in der Schweiz überhaupt eine Überweisung zum Kardiologen? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, welches Krankenversicherungsmodell gewählt wurde. Im klassischen Standardmodell der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besteht freie Arztwahl – theoretisch könnte man direkt einen Termin bei einer Kardiologie-Praxis buchen. In der Praxis verlangen aber viele Facharztpraxen ohnehin einen Zuweisungsbrief, schon um die Vorgeschichte zu kennen.

Wer eines der günstigeren alternativen Modelle gewählt hat – im Volksmund Hausarztmodell, HMO oder Telmed genannt – verpflichtet sich vertraglich, bei gesundheitlichen Fragen zuerst eine bestimmte Anlaufstelle zu kontaktieren. Diese entscheidet dann, ob eine Überweisung zum Facharzt nötig ist. Auf priminfo.admin.ch, dem offiziellen Prämienrechner des Bundes, sind diese Modelle in Kategorien eingeteilt: Im Modell PRAXIS ist die feste Arztpraxis die erste Anlaufstelle, im Modell TEL_DIG ein Telemedizin-Anbieter, im Modell PHARM eine Partnerapotheke, und FLEX erlaubt die Wahl zwischen mehreren Erstanlaufstellen. Die Grundidee bleibt dieselbe: Wer die vorgesehene Anlaufstelle übergeht und ohne deren Zustimmung direkt zur Fachärztin geht, riskiert, dass die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt – die Krankenversicherungsverordnung sieht für Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer vor, dass der Versicherer grundsätzlich nur Leistungen der vorgesehenen Anbieter vergütet.

Für die Praxis heisst das: Noch keinen Hausarzt oder keine Hausärztin? Das lohnt sich zuerst zu klären, auch um im Ernstfall nicht ohne Anlaufstelle dazustehen. Wie der Wechsel oder die Suche nach einer neuen Hausarztpraxis funktioniert, erklären wir ausführlich im Beitrag Hausarzt wechseln in der Schweiz. Und wer direkt eine Fachperson in der eigenen Region sucht, findet auf unserer Übersichtsseite zur Kardiologie Hintergrundwissen zum Fachgebiet und häufige Fragen – Praxen können sich dort kostenlos eintragen.

Warnzeichen, bei denen ein Herz-Check sinnvoll ist

Nicht jedes Herzstolpern bedeutet gleich eine ernste Erkrankung – gelegentliche Extraschläge sind häufig harmlos. Trotzdem gibt es Muster, bei denen eine kardiologische Abklärung angezeigt ist:

Anhaltendes oder wiederkehrendes Herzrasen, das ohne erkennbaren Auslöser auftritt; Atemnot, die bei alltäglichen Belastungen wie Treppensteigen oder zügigem Gehen auftritt und früher nicht da war; wiederholte Schwindelanfälle oder kurze Ohnmachten; geschwollene Beine oder Knöchel, die sich nicht durch Hitze oder langes Sitzen erklären lassen; und eine familiäre Vorbelastung mit frühen Herzinfarkten oder plötzlichem Herztod bei nahen Verwandten. Auch wer über längere Zeit erhöhten Blutdruck hat, der sich trotz Anpassung des Lebensstils nicht normalisiert, profitiert oft von einer Abklärung durch die Kardiologie.

Frau L. aus Luzern, 54, wäre um ein Haar nicht zum Arzt gegangen – ihr Herzrasen trat nur sporadisch auf, meist abends beim Zubettgehen. Erst als es sich über Wochen häufte, suchte sie ihren Hausarzt auf, der ein Langzeit-EKG anordnete. Genau für solche diffusen, wiederkehrenden Beschwerden lohnt sich der Gang zum Arzt eher früher als später, auch wenn sich am Ende oft eine harmlose Ursache findet.

Was passiert beim ersten Termin in der Kardiologie-Praxis?

Was macht ein Kardiologe beim ersten Termin eigentlich genau? Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch: Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, familiäre Vorgeschichte, Rauchen, Bewegung, Stress. Danach folgt meist eine körperliche Untersuchung mit Abhören von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung. Je nach Fragestellung schliessen sich weitere Untersuchungen an, die in Schweizer Kardiologie-Kliniken wie jener des Universitätsspitals Zürich zum Standardangebot gehören.

UntersuchungWozu dient sie
Ruhe-EKGErfasst die elektrische Herzaktivität in Ruhe, zeigt Rhythmusstörungen oder Hinweise auf Durchblutungsstörungen
Belastungs-EKG (Ergometrie)EKG unter körperlicher Belastung auf dem Fahrrad oder Laufband, deckt belastungsabhängige Probleme auf
EchokardiografieHerzultraschall ohne Strahlenbelastung, zeigt Struktur und Pumpfunktion des Herzens sowie die Herzklappen
Langzeit-EKG (Holter)Kontinuierliche Rhythmusaufzeichnung über einen oder mehrere Tage im Alltag
24-Stunden-BlutdruckmessungErfasst Blutdruckschwankungen über den Tages- und Nachtverlauf

Nicht jede dieser Untersuchungen ist bei jedem Termin nötig – die Kardiologin oder der Kardiologe wählt sie gezielt anhand der Beschwerden und des Gesprächs aus. Wer sich vorbereiten möchte, sollte frühere EKG-Ausdrucke, eine Liste der aktuellen Medikamente inklusive Dosierung sowie Informationen zu Herzerkrankungen in der Familie mitbringen. Auch eine kurze Notiz, wann welche Beschwerden auftreten, hilft der Fachperson oft mehr als eine vage Erinnerung im Gespräch selbst.

Was übernimmt die Grundversicherung – und was zahlt man selbst?

Seit dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Leistungen in der Schweiz nicht mehr über den bisherigen TARMED, sondern über die neue Tarifstruktur TARDOC sowie ambulante Pauschalen abgerechnet, wie das Bundesamt für Gesundheit bestätigt. TARDOC legt fest, wie viele Taxpunkte eine Leistung wert ist; der Preis pro Taxpunkt – der sogenannte Taxpunktwert – wird kantonal zwischen Tarifpartnern und Behörden festgelegt und unterscheidet sich deshalb von Kanton zu Kanton. Pauschale Frankenbeträge für eine Konsultation oder ein EKG lassen sich daher nicht seriös nennen; wer es genau wissen will, erhält von der Praxis oder der Krankenkasse eine Kostenschätzung auf Basis des eigenen Taxpunktwerts.

Was feststeht, sind die Eckwerte der Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken pro Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen keine Franchise. Über der Franchise gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf maximal 700 Franken pro Jahr für Erwachsene beziehungsweise 350 Franken für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – so hält es das Bundesamt für Gesundheit fest. Wer eine höhere, wählbare Franchise gewählt hat, zahlt entsprechend mehr aus eigener Tasche, bis die Versicherung einspringt. Welche Franchise sich lohnt, hängt stark von der eigenen Gesundheit und dem erwarteten Behandlungsbedarf ab – unser Beitrag Franchise richtig wählen geht darauf im Detail ein.

Und was kostet ein Termin als Selbstzahler beim Kardiologen, etwa ohne Grundversicherung oder bei privat abgerechneten Zusatzleistungen? Auch hier gilt: Der Betrag ergibt sich aus Taxpunkten mal Taxpunktwert plus allfälligen Materialkosten, nicht aus einem fixen Preis. Selbstzahlende sollten vor dem Termin aktiv nach einer Kostenschätzung fragen – seriöse Praxen legen das offen.

Wer entscheidet über eine Überweisung – und wie findet man eine Praxis?

In den meisten Fällen ist es der Hausarzt oder die Hausärztin, die nach dem Abhören, einem ersten EKG oder einer Blutdruckmessung entscheidet, ob eine kardiologische Abklärung sinnvoll ist. Das hat Vorteile: Die Hausarztpraxis kennt die Vorgeschichte, kann Blutwerte vergleichen und filtert vor, sodass die Kardiologie-Praxis gezielter arbeiten kann. Gerade bei älteren Patientinnen und Patienten mit mehreren Vorerkrankungen lohnt sich dieser Zwischenschritt zusätzlich im Rahmen einer regelmässigen Vorsorgeuntersuchung – wie oft und ab welchem Alter sich das empfiehlt, beschreibt unser Artikel zur Vorsorgeuntersuchung nach Alter.

Sobald die Überweisung vorliegt oder die freie Arztwahl greift, stellt sich die praktische Frage: Welche Praxis in der Nähe hat überhaupt freie Termine, und auf welche Schwerpunkte ist sie spezialisiert – Rhythmusstörungen, Herzinsuffizienz, sportkardiologische Fragestellungen? Am verlässlichsten ist meist die Empfehlung der eigenen Hausarztpraxis, die die Kardiologinnen und Kardiologen der Region kennt. Ergänzend bündelt unsere Seite zum Fachgebiet Kardiologie die wichtigsten Informationen; das Praxisverzeichnis wird laufend aufgebaut. Die Schweizerische Gesellschaft für Kardiologie, der Fachverband der Kardiologinnen und Kardiologen im Land, engagiert sich seit ihrer Gründung 1948 zudem für Qualitätsstandards in der Weiterbildung – ein Hinweis darauf, dass die fachärztliche Versorgung in der Schweiz eng reguliert ist.

Häufige Fragen zum Kardiologen in der Schweiz

Kann ich einfach so zum Kardiologen gehen?

Im Standardmodell mit freier Arztwahl ist das grundsätzlich möglich, viele Praxen verlangen aber dennoch eine Zuweisung. Bei Hausarzt-, HMO-, Telmed- oder den neuen Modellen PRAXIS, TEL_DIG und PHARM ist zuerst die vertraglich vorgesehene Anlaufstelle zu kontaktieren, sonst drohen Lücken bei der Kostenübernahme.

Bei welchen Symptomen sollte ich zum Kardiologen?

Anhaltendes Herzrasen, Atemnot bei alltäglicher Belastung, wiederholter Schwindel, geschwollene Beine oder ein beim Hausarzt festgestellter auffälliger Blutdruck beziehungsweise ein auffälliges EKG sprechen für eine Abklärung. Akuter, starker Brustschmerz mit Ausstrahlung ist dagegen ein Fall für die 144.

Was macht ein Kardiologe beim ersten Termin?

Nach einem ausführlichen Gespräch zu Beschwerden, Vorerkrankungen und Familiengeschichte folgen körperliche Untersuchung und je nach Bedarf Ruhe-EKG, Belastungs-EKG, Echokardiografie oder ein Langzeit-EKG. Welche Untersuchungen nötig sind, entscheidet die Fachperson individuell.

Was kostet ein Termin als Selbstzahler beim Kardiologen?

Seit 2026 richten sich die Kosten nach der Tarifstruktur TARDOC, die Leistungen in Taxpunkte umrechnet; der Taxpunktwert wird kantonal festgelegt. Ein fixer Frankenbetrag lässt sich deshalb nicht seriös nennen – vor dem Termin lohnt sich eine Kostenschätzung bei der Praxis.

Brauche ich für den Kardiologen eine Überweisung?

Das hängt vom Versicherungsmodell ab. Standardmodell: nicht zwingend, aber oft von Praxen gewünscht. Hausarzt-, HMO-, Telmed- oder Apothekenmodelle: ja, da sonst die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen kann.

Wie lange dauert es bis zum Termin beim Kardiologen?

Das variiert stark nach Region, Dringlichkeit und Praxis. Bei akuten Warnzeichen vermitteln Hausarztpraxen oft kurzfristige Termine oder verweisen an eine Notfallstation; bei Routineabklärungen kann die Wartezeit mehrere Wochen betragen.

Was ist der Unterschied zwischen Ruhe-EKG und Belastungs-EKG?

Das Ruhe-EKG misst die Herzaktivität im Liegen und ist rasch erledigt. Das Belastungs-EKG erfolgt auf dem Fahrradergometer oder Laufband unter steigender Anstrengung und zeigt Probleme, die erst unter Belastung sichtbar werden.

Wann ist Herzrasen harmlos und wann nicht?

Kurze, vereinzelte Episoden ohne weitere Beschwerden sind häufig harmlos. Anhaltendes, wiederkehrendes Herzrasen, begleitet von Schwindel, Atemnot oder Ohnmacht, sollte dagegen ärztlich abgeklärt werden, bei plötzlichem Auftreten mit starken Beschwerden gilt die 144.

Stethoskop auf einem Tisch in einer Arztpraxis

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