Krankenkasse in der Schweiz: Grundversicherung einfach erklärt

Warum jeder in der Schweiz eine Krankenkasse braucht

Krankenkasse in der Schweiz: Grundversicherung einfach erklärt
Schweizer Versicherungssystem: 3 Saulen Grundversicherung (OKP) Obligatorisch nach KVG — Jede Kasse muss Sie aufnehmen Arztbesuche, Spital, Medikamente, Labor, Physiotherapie Franchise: 300-2500 CHF | Selbstbehalt: 10% (max. 700 CHF/Jahr) Zusatzversicherung Freiwillig — Gesundheitsprufung moglich — Kasse kann ablehnen Zahnversicherung, Halbprivat/Privat, Komplementarmedizin, Brille Unfallversicherung (UVG) Uber Arbeitgeber (ab 8h/Woche) Wichtig: Zahnarzt ist NICHT in der Grundversicherung enthalten!

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Jede Person, die hier wohnt, muss innert drei Monaten eine Grundversicherung abschliessen – das schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor. Keine Ausnahmen, keine Befreiung.

Klingt streng? Ist es auch. Aber es garantiert, dass jede Person in der Schweiz – unabhängig von Einkommen, Alter oder Vorerkrankungen – Zugang zu medizinischer Grundversorgung hat. Und das ist weltweit alles andere als selbstverständlich.

Was ist die Grundversicherung (OKP)?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist der Kern des Systems. Jede zugelassene Krankenkasse muss Sie in die OKP aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Vorbehalte. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur Zusatzversicherung.

Die OKP deckt ab:

  • Arztbesuche bei zugelassenen Ärzten (Hausarzt, Allgemeinmedizin, Fachärzte)
  • Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung
  • Medikamente auf der Spezialitätenliste
  • Laboruntersuchungen
  • Physiotherapie (mit ärztlicher Verordnung)
  • Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
  • Notfallbehandlungen im Ausland (begrenzt)

Was die Grundversicherung nicht zahlt

Überraschend für viele: Nicht alles ist gedeckt. Diese Leistungen zahlen Sie aus der eigenen Tasche (oder über eine Zusatzversicherung):

  • Zahnbehandlungen – die grosse Ausnahme im Schweizer System. Warum das so teuer ist, lesen Sie hier.
  • Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene (Kinder bis 18 erhalten einen Beitrag)
  • Komplementärmedizin – teilweise gedeckt seit 2017, aber mit Einschränkungen
  • Halbprivate oder private Spitalabteilung
  • Nicht-ärztliche Psychotherapie (seit 2022 neu geregelt, psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung nun in OKP)

Franchise, Selbstbehalt und Prämien – so funktioniert die Kostenteilung

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Prämien

Die monatliche Prämie zahlen Sie unabhängig davon, ob Sie medizinische Leistungen nutzen oder nicht. Die Höhe variiert je nach Kanton, Wohnort, Alter und gewähltem Modell – massiv. In Genf zahlen Sie oft doppelt so viel wie in gewissen Innerschweizer Kantonen.

Franchise

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Sie können wählen zwischen 300 und 2'500 Franken. Welche Franchise für Sie sinnvoll ist, erklären wir hier.

Selbstbehalt

Nach Erreichen der Franchise zahlen Sie noch 10% der Kosten selbst – bis maximal 700 Franken pro Jahr (350 für Kinder). Danach übernimmt die Kasse 100%.

Rechenbeispiel: Sie haben eine Franchise von 300 Franken und Arztkosten von 5'000 Franken im Jahr. Sie zahlen: 300 (Franchise) + 470 (10% von 4'700) = 770 Franken. Der Rest (4'230 Franken) übernimmt die Kasse.

Versicherungsmodelle im Vergleich

Sie können Ihre Prämie senken, indem Sie ein alternatives Versicherungsmodell wählen:

Standardmodell (freie Arztwahl)

Volle Flexibilität, höchste Prämie. Sie gehen zu jedem Arzt, den Sie möchten – ob Dermatologe oder Kardiologe.

Hausarztmodell

Erst zum Hausarzt, dann weiter. Wie Sie den richtigen Hausarzt finden, lesen Sie hier. Prämienrabatt: 10-15%.

HMO-Modell

Behandlung in einer Gruppenpraxis. Prämienrabatt: 15-25%. Eingeschränkte Flexibilität.

Telmed-Modell

Telefonische Erstberatung vor jedem Arztbesuch. Prämienrabatt: 10-20%. Mehr zu Telemedizin in der Schweiz.

Krankenkasse wechseln: Wann und wie

Unzufrieden mit Ihrer Prämie? Sie können die Krankenkasse jährlich wechseln. Die Frist: 30. November für den Wechsel per 1. Januar. Bei einer Prämienerhöhung haben Sie sogar eine verlängerte Frist.

Alles zum Kassenwechsel lesen Sie in unserem Detailartikel.

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch – das schreibt das KVG vor. Der einzige Unterschied: die Prämie und der Service. Ein Vergleich lohnt sich also immer.

Prämienverbilligung: Wer hat Anspruch?

Für Personen und Familien mit bescheidenem Einkommen gibt es die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Kantone sind zuständig, und die Bedingungen variieren stark. Wie Sie Prämienverbilligung beantragen, erfahren Sie hier.

Die Rolle der Aufsichtsbehörden

Das Schweizer Krankenkassensystem wird von mehreren Stellen überwacht:

  • BAG (Bundesamt für Gesundheit): Genehmigt die Prämien und den Leistungskatalog
  • santésuisse: Branchenverband der Krankenversicherer
  • Ombudsman der Krankenversicherung: Vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Kassen

Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse einen Streit haben, können Sie sich kostenlos an den Ombudsman wenden – bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.

Versicherung für Grenzgänger und Neuzuzüger

Ziehen Sie neu in die Schweiz? Sie haben drei Monate Zeit, eine Grundversicherung abzuschliessen. Die Versicherung gilt dann rückwirkend ab dem Tag des Zuzugs.

Grenzgänger (Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen) haben je nach Herkunftsland ein Optionsrecht: Sie können sich in der Schweiz oder im Wohnland versichern.

Häufig gestellte Fragen

Sind die Leistungen bei allen Krankenkassen gleich?

In der Grundversicherung (OKP) ja – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiede gibt es nur bei der Prämie, beim Service (z.B. App, Kundenportal) und bei der Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn ich keine Krankenkasse habe?

Die Gemeinde oder der Kanton weist Ihnen eine Kasse zu. Sie riskieren ausserdem eine Busse. Und: Ohne Versicherung müssen Sie alle medizinischen Kosten selbst tragen – das kann sehr schnell sehr teuer werden.

Kann die Krankenkasse mich ablehnen?

In der Grundversicherung: nein, niemals. Das ist das Fundament des Systems. In der Zusatzversicherung: ja, dort gelten andere Regeln (Gesundheitsprüfung, Vorbehalte).

Wie finde ich die günstigste Krankenkasse?

Nutzen Sie den offiziellen Prämienrechner des BAG (priminfo.admin.ch). Dort können Sie alle zugelassenen Kassen für Ihren Wohnort vergleichen – inklusive aller Modelle und Franchisestufen.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung ist obligatorisch, die Leistungen gesetzlich definiert, und jede Kasse muss Sie aufnehmen. Die Zusatzversicherung ist freiwillig, die Leistungen variieren je nach Produkt, und die Kasse kann Sie ablehnen. Mehr zur Zusatzversicherung hier.

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