Krankenkasse wechseln: Kündigungsfrist und Vergleich
Jedes Jahr das gleiche Spiel: Die Prämien steigen
Oktober in der Schweiz: Das BAG publiziert die neuen Prämien, die Medien titeln, und Millionen von Versicherten ärgern sich. Schon wieder teurer. Und dann? Die meisten machen: nichts. Dabei lohnt sich ein Kassenwechsel oft – die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch.
Warum wechseln so wenige? Bequemlichkeit, Unsicherheit, der Gedanke «ist eh alles gleich teuer». Ist es aber nicht. Je nach Kanton und Kasse können die Prämienunterschiede mehrere Hundert Franken pro Jahr ausmachen.
Schritt 1: Prämien vergleichen
Bevor Sie irgendwas kündigen, vergleichen Sie die Prämien. Das geht am einfachsten über den offiziellen Prämienrechner des BAG auf priminfo.admin.ch. Dort geben Sie ein:
- Ihren Wohnkanton und Ihre Gemeinde
- Ihr Alter
- Ihre gewünschte Franchise
- Ihr bevorzugtes Modell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed)
Das Ergebnis: eine Liste aller zugelassenen Kassen mit den exakten Prämien. Sortieren Sie nach Preis – und Sie sehen sofort, ob sich ein Wechsel lohnt.
Schritt 2: Kündigen – die Fristen
Die Kündigungsfrist für die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt:
Ordentliche Kündigung
Bis spätestens 30. November muss die Kündigung bei der alten Kasse eingehen. Der Wechsel gilt dann per 1. Januar.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung
Wenn Ihre Kasse die Prämie erhöht (was fast jedes Jahr vorkommt), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist richtet sich nach dem Mitteilungsdatum – in der Regel bis Ende November.
Form der Kündigung
Schriftlich, per Einschreiben. Viele Kassen akzeptieren auch eine Kündigung über ihr Online-Portal, aber das Einschreiben ist die sichere Variante. So haben Sie einen Nachweis.
Musterkündigung (einfach und genügend):
«Hiermit kündige ich meine Grundversicherung (OKP) per 31. Dezember [Jahr]. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Freundliche Grüsse, [Name, Versichertennummer]»
Schritt 3: Neue Kasse anmelden
Melden Sie sich bei der neuen Kasse an, sobald Sie gekündigt haben – idealerweise gleichzeitig. Die neue Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte.
Die meisten Kassen bieten die Anmeldung online an. Halten Sie bereit:
- Ihre AHV-Nummer
- Die Kündigungsbestätigung der alten Kasse
- Gewünschte Franchise und Versicherungsmodell
Schritt 4: Bestätigung abwarten
Die neue Kasse bestätigt die Aufnahme schriftlich. Die alte Kasse bestätigt die Kündigung. Erst wenn beides vorliegt, ist der Wechsel gesichert.
Prüfen Sie die Bestätigungen: Stimmen Franchise, Modell und Prämie mit dem überein, was Sie gewählt haben?
Häufige Fehler beim Kassenwechsel
Frist verpasst
Der Klassiker. Wer nach dem 30. November kündigt, hängt ein weiteres Jahr bei der alten Kasse fest. Tragen Sie sich den Termin jetzt in den Kalender ein.
Zusatzversicherung vergessen
Ein Wechsel der Grundversicherung hat keinen Einfluss auf Ihre Zusatzversicherung – die müssen Sie separat kündigen, wenn gewünscht. Aber Vorsicht: Bei der Zusatzversicherung gibt es eine Gesundheitsprüfung. Wenn Sie bei einer neuen Kasse abgelehnt werden, stehen Sie ohne da.
Profi-Tipp: Kündigen Sie die Zusatzversicherung erst, wenn die neue Zusatzversicherung bestätigt ist.
Nur auf die Prämie schauen
Die billigste Kasse ist nicht automatisch die beste. Achten Sie auch auf:
- Kundenservice (Erreichbarkeit, Sprache)
- App und Online-Portal
- Rechnungsabwicklung (wie schnell werden Rechnungen erstattet?)
- Netz an Partnerpraxen (bei HMO-Modell)
Laufende Behandlung nicht koordiniert
Sind Sie gerade in einer laufenden Behandlung? Informieren Sie Ihren Arzt und stellen Sie sicher, dass die neue Kasse die Kostenübernahme nahtlos übernimmt.
Wie viel können Sie sparen?
Die Ersparnis hängt stark vom Kanton ab. Einige Beispiele (Prämienspanne zwischen günstigster und teuerster Kasse, gleiche Franchise):
- Zürich: bis zu 150 Fr./Monat Unterschied
- Bern: bis zu 120 Fr./Monat
- Basel: bis zu 130 Fr./Monat
- Luzern: bis zu 100 Fr./Monat
Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 1'200 bis 1'800 Franken – für exakt dieselben Leistungen. Das ist kein Kleingeld.
Kassenwechsel und Franchise gleichzeitig ändern
Sie können beim Wechsel gleichzeitig die Franchise ändern. Das ist der perfekte Moment, um Ihr gesamtes Versicherungs-Setup zu optimieren: neue Kasse + andere Franchise + allenfalls ein neues Modell (z.B. von Standard auf Telmed).
Häufig gestellte Fragen
Kann die neue Kasse mich in der Grundversicherung ablehnen?
Nein, niemals. Das ist gesetzlich garantiert. Jede Kasse muss Sie aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Vorbehalte, ohne Wartefrist.
Muss ich bei einem Kassenwechsel den Arzt wechseln?
Nein. In der Grundversicherung mit freier Arztwahl können Sie Ihren Arzt behalten. Nur im HMO-Modell sind Sie an eine bestimmte Gruppenpraxis gebunden – prüfen Sie, ob Ihre gewünschte Praxis im Netz der neuen Kasse ist.
Was passiert mit offenen Rechnungen bei der alten Kasse?
Die alte Kasse ist verpflichtet, alle Leistungen zu übernehmen, die vor dem Wechseldatum erbracht wurden. Reichen Sie offene Rechnungen noch bei der alten Kasse ein.
Kann ich mitten im Jahr die Krankenkasse wechseln?
In der Grundversicherung grundsätzlich nur per 1. Januar (ordentliche Kündigung) oder per 1. Juli (in Kantonen mit überdurchschnittlichen Prämien, Sonderkündigungsrecht). Ein unterjähriger Wechsel ist sonst nicht möglich.
Lohnt sich ein Kassenwechsel jedes Jahr?
Nicht unbedingt. Wenn der Unterschied nur 10-20 Franken pro Monat beträgt, ist der Aufwand möglicherweise den Wechsel nicht wert. Bei 50+ Franken Unterschied pro Monat lohnt es sich definitiv.