Prämienverbilligung beantragen: Anspruch und Vorgehen

Auf einen Blick: Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) unterstützt Versicherte mit tiefem bis mittlerem Einkommen bei den Krankenkassenprämien. Ab 2026 müssen sich die Kantone stärker beteiligen (indirekter Gegenvorschlag). In Zürich schickt die SVA einen vorausgefüllten Antrag – zurückzusenden bis 31. März des Folgejahres. In Bern ist ein Antrag bis 31. Dezember nötig. Die IPV wird direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Prämien, die wehtun

Prämienverbilligung beantragen: Anspruch und Vorgehen

Für eine vierкöpfige Familie in Zürich können die Krankenkassenprämien schnell 2’000 Franken pro Monat übersteigen. Das ist für viele Haushalte eine enorme Belastung – besonders für Familien mit mittlerem Einkommen, die knapp über der Grenze liegen.

Genau dafür gibt es die individuelle Prämienverbilligung (IPV): eine finanzielle Unterstützung, die den Kanton einen Teil Ihrer Krankenkassenprämien übernehmen lässt. Doch wer hat Anspruch? Und wie beantragt man sie?

Was ist die Prämienverbilligung?

Die IPV ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG, Art. 65) verankert. Der Bund verpflichtet die Kantone, Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu unterstützen. Die Umsetzung ist kantonal geregelt – das heisst: Jeder Kanton hat eigene Regeln, Einkommensgrenzen und Verfahren.

Die IPV wird direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen und reduziert so Ihre monatliche Prämie. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.

Wer hat Anspruch?

Die genauen Einkommensgrenzen variieren von Kanton zu Kanton – teilweise erheblich. Als grobe Orientierung:

  • Einzelpersonen: Steuerbares Einkommen unter ca. 35’000–55’000 Franken (je nach Kanton)
  • Ehepaare: Steuerbares Einkommen unter ca. 50’000–75’000 Franken
  • Familien mit Kindern: Höhere Grenzen, abhängig von der Kinderzahl

Auch Vermögen wird berücksichtigt. Wer ein hohes Vermögen hat, aber ein tiefes Einkommen, bekommt möglicherweise keine oder eine reduzierte IPV.

Besondere Gruppen

  • Junge Erwachsene in Ausbildung: Oft gelten spezielle, grosszügigere Regelungen
  • Bezüger von Sozialhilfe: Erhalten die IPV in der Regel automatisch
  • Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL): Die Krankenkassenprämie wird über die EL abgedeckt

Wie beantragen Sie die IPV?

Prämienverbilligung beantragen: Anspruch und Vorgehen - illustration

Das Verfahren ist kantonal unterschiedlich:

Kanton Zürich: Vorausgefüllter Antrag

Die SVA Zürich prüft die Steuerdaten und schickt potenziell Berechtigten einen vorausgefüllten Antrag per Post. Sie müssen diesen Antrag bis 31. März des Folgejahres zurüksenden – ohne Rücksendung gibt es keine IPV, auch wenn Sie anspruchsberechtigt wären. Die neue Berechnungsformel 2026: Eigenanteil 8,4 % (Einzelpersonen) bzw. 10,5 % (Verheiratete) des massgebenden Einkommens; Referenzprämie = 70 % der Kantonsdurchschnittsprämie. Quelle: svazurich.ch.

Kantone mit Antragspflicht

In anderen Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen – oft mit harter Frist. Verpassen Sie die Frist, verlieren Sie den Anspruch für das laufende Jahr.

In beiden Fällen gilt: Prüfen Sie bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse oder auf der Website Ihres Kantons, welches Verfahren gilt.

IPV-Verfahren nach Kanton (2026)

KantonVerfahrenAntragsfristZuständige Stelle
ZürichVorausgefüllter Antrag per Post – muss zurückgesendet werden31. März FolgejahrSVA Zürich
BernAntrag erforderlich31. DezemberASV Bern
St. GallenAntrag erforderlich31. Märzsg.ch
WaadtAntrag erforderlich31. MärzSASH vd.ch

Genaue Einkommensgrenzen und Beträge: priminfo.admin.ch – das offizielle BAG-Tool mit aktualisierten IPV-Daten 2026.

Wie hoch ist die Prämienverbilligung?

Das hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Kanton und Ihrer Familiensituation ab. Die Verbilligung kann von wenigen Hundert Franken bis zur vollständigen Prämiübernahme reichen.

Beispiel Kanton Zürich 2026 (Richtwert):

  • Einzelperson, massgebendes Einkommen CHF 30’000: Eigenanteil CHF 2’520/Jahr (8,4 %). Liegt die Prämie höher → Differenz = IPV.
  • Familie mit 2 Kindern, Einkommen CHF 50’000: Eigenanteil CHF 5’250/Jahr (10,5 %). Kinderprämien können vollständig übernommen werden.

Die genauen Beträge können Sie auf den kantonalen Rechnern oder auf priminfo.admin.ch simulieren.

Häufige Probleme und Tipps

«Ich wusste nicht, dass ich Anspruch habe»

Erstaunlich viele Berechtigte beziehen keine IPV – schlicht weil sie nicht wissen, dass es sie gibt. Besonders Personen, die neu in der Schweiz sind oder deren Einkommenssituation sich verändert hat (Jobverlust, Scheidung, Pensionierung). Informieren Sie sich proaktiv.

«Mein Einkommen hat sich verändert»

Die IPV basiert meist auf der letzten Steuerveranlagung – also auf Zahlen von vor 1–2 Jahren. Wenn Ihr Einkommen seither gesunken ist (z.B. durch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit), können Sie in vielen Kantonen eine Neuberechnung beantragen.

«Ich habe die Frist verpasst»

In Kantonen mit Antragspflicht: Eine verpasste Frist bedeutet leider oft, dass Sie ein ganzes Jahr lang keine IPV erhalten. Tragen Sie sich die Frist in den Kalender ein.

Prämienverbilligung und Versicherungsmodell

Die IPV wird unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell berechnet. Sie können also ein Telmed- oder HMO-Modell wählen (tiefere Prämie) und trotzdem IPV beziehen. Das maximiert die Ersparnis.

Auch die Franchise können Sie frei wählen. Tipp: Bei tiefen Einkommen kann die 300er-Franchise sinnvoll sein – die IPV senkt die Prämie, und die tiefe Franchise schützt vor hohen Kosten im Krankheitsfall.

Politische Diskussion

Die Prämienbelastung ist eines der heissesten politischen Themen in der Schweiz. Der 2026 in Kraft getretene Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative ist ein erster Schritt: Kantone müssen neu einen Mindestbeitrag leisten, der proportional zum Prämienwachstum steigt. Weitergehende Initiativen, die die Prämienbelastung auf 10 % des Einkommens begrenzen wollen, sind in Diskussion. Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen auf bag.admin.ch.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Prämienverbilligung zurückzahlen?

Nein, die IPV ist keine Leistung, die zurückbezahlt werden muss – im Gegensatz etwa zu Sozialhilfe (die in vielen Kantonen rückerstattungspflichtig ist). Die IPV ist ein nicht rückzahlbarer Beitrag.

Erhalte ich die IPV automatisch?

Das kommt auf Ihren Kanton an. In Zürich schickt die SVA einen vorausgefüllten Antrag per Post – Sie müssen ihn bis 31. März zurüksenden. In Bern ist ein Antrag bis 31. Dezember erforderlich. In anderen Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen.

Können auch Grenzgänger Prämienverbilligung erhalten?

Grenzgänger, die in der Schweiz versichert sind, können grundsätzlich IPV beantragen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des in der Schweiz steuerbaren Einkommens. Die Details regelt der Wohnkanton.

Was passiert bei einem Umzug in einen anderen Kanton?

Sie müssen die IPV im neuen Kanton neu beantragen (oder die automatische Prüfung abwarten). Da die Einkommensgrenzen und Prämien kantonal variieren, kann sich der Anspruch ändern – nach oben oder nach unten.

Habe ich Anspruch auf IPV, wenn ich selbständig erwerbend bin?

Ja, auch Selbständige haben Anspruch, wenn ihr steuerbares Einkommen unter der kantonalen Grenze liegt. Die Berechnung basiert auf dem gleichen Verfahren wie bei Angestellten.

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