Gesundheitsvorsorge in der Schweiz: Was bezahlt die Kasse?

Vorsorge: Besser verhindern als behandeln

Gesundheitsvorsorge in der Schweiz: Was bezahlt die Kasse?

Prävention spart Kosten und rettet Leben. Das klingt nach einer Binsenwahrheit – und trotzdem wissen erstaunlich viele Schweizerinnen und Schweizer nicht, welche Vorsorgeuntersuchungen ihre Krankenkasse übernimmt. Und welche sie selbst zahlen müssen.

Das Schweizer System ist hier etwas unübersichtlich: Einige Vorsorge­leistungen sind in der Grundversicherung (OKP) gedeckt, andere nicht. Und bei manchen kommt es auf Alter, Geschlecht und Risikofaktoren an.

Was die Grundversicherung bei der Vorsorge abdeckt

Gynäkologische Vorsorge

Frauen haben Anspruch auf regelmässige gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, inklusive Krebsabstrich (PAP-Test). Die OKP übernimmt:

  • Die ersten beiden Untersuchungen im Jahresabstand
  • Danach alle drei Jahre (bei unauffälligen Befunden)

Mammografie (Brustkrebs-Screening)

In Kantonen mit einem systematischen Mammografie-Programm ist das Screening für Frauen ab 50 alle zwei Jahre von der Grundversicherung gedeckt – ohne Franchise und Selbstbehalt. Das ist eine der wenigen Leistungen, die franchisebefreit sind.

Nicht alle Kantone haben ein Programm. In Kantonen ohne Programm können Sie trotzdem eine Mammografie auf ärztliche Verordnung machen – dann aber mit Franchise und Selbstbehalt.

Darmkrebsvorsorge

Seit 2024 übernimmt die OKP die Darmkrebsvorsorge für Personen zwischen 50 und 69 Jahren:

  • Stuhltest alle 2 Jahre, oder
  • Koloskopie alle 10 Jahre

In Kantonen mit organisiertem Screening-Programm: ohne Franchise.

Impfungen

Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impfplan des BAG sind in der Grundversicherung gedeckt. Das betrifft unter anderem:

  • Basisimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus, etc.)
  • Grippeimpfung für Risikogruppen (über 65, chronisch Kranke, Schwangere)
  • HPV-Impfung für Jugendliche (im Rahmen kantonaler Programme: ohne Franchise)

Detaillierte Infos zum Impfplan finden Sie hier.

Check-up beim Hausarzt

Hier wird es heikel: Einen «allgemeinen Gesundheitscheck» ohne konkreten Anlass deckt die Grundversicherung nicht. Wenn Sie einfach «mal schauen lassen» wollen, ob alles in Ordnung ist, zahlen Sie das via Franchise und Selbstbehalt.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Hausarzt im Rahmen einer Konsultation gewisse Werte überprüft – Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin. Das wird dann als reguläre ärztliche Leistung abgerechnet und unterliegt der normalen Kostenteilung.

Was die Grundversicherung NICHT deckt

  • Allgemeiner «Executive Check-up»: Nicht gedeckt (nur über Zusatzversicherung oder privat)
  • Hautkrebsscreening: Nicht systematisch gedeckt. Bei konkretem Verdacht: ja.
  • Augenuntersuchung: Routinecheck beim Augenarzt ohne Symptome: nicht gedeckt
  • Zahnkontrolle: Nicht gedeckt (mehr dazu hier)
  • PSA-Test (Prostata): Umstritten, nicht systematisch empfohlen, nicht routinemässig gedeckt

Vorsorge bei Kindern

Gesundheitsvorsorge in der Schweiz: Was bezahlt die Kasse? - illustration

Für Kinder sieht es besser aus. Die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt (9 Untersuchungen in den ersten 5 Lebensjahren, plus weitere Kontrollen) sind in der Grundversicherung gedeckt. Diese umfassen:

  • Entwicklungskontrolle
  • Seh- und Hörtest
  • Impfungen gemäss Impfplan
  • Beratung der Eltern

Die Rolle der Zusatzversicherung bei der Vorsorge

Viele Zusatzversicherungen übernehmen Vorsorgeleistungen, die in der OKP nicht gedeckt sind:

  • Beiträge an Fitnesskurse und Prävention
  • Ernährungsberatung
  • Gesundheits-Check-ups
  • Erweiterte Krebsvorsorge

Prüfen Sie Ihre Police – vielleicht haben Sie Ansprüche, die Sie gar nicht kennen.

Empfehlungen: Welche Vorsorge ist sinnvoll?

Unabhängig von der Kostenübernahme – was empfehlen Fachleute?

  • Ab 18: Regelmässige zahnärztliche Kontrolle (selbst bezahlt), gynäkologische Vorsorge
  • Ab 40: Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin regelmässig prüfen lassen
  • Ab 50: Darmkrebsvorsorge, Mammografie (Frauen), Augendruckmessung
  • Ab 65: Jährliche Grippeimpfung, regelmässige Herz-Kreislauf-Kontrolle

Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, welche Vorsorge aufgrund Ihrer persönlichen Risikofaktoren und Familiengeschichte sinnvoll ist.

Vorsorge und Franchise: Ein Dilemma

Mit einer hohen Franchise scheuen manche Personen Vorsorgeuntersuchungen, weil sie die Kosten selbst tragen müssen. Das ist verständlich, aber riskant: Gerade bei Krebs kann eine frühe Erkennung den Unterschied zwischen heilbar und nicht heilbar machen.

Die franchisebefreiten Leistungen (Mammografie, Darmkrebsscreening in organisierten Programmen, Impfungen im Rahmen kantonaler Programme) nutzen Sie in jedem Fall kostenlos – unabhängig von der Franchise.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen jährlichen Gesundheitscheck?

Die Grundversicherung übernimmt keinen allgemeinen Check-up ohne medizinische Indikation. Einzelne Untersuchungen (Blutdruck, Blutwerte) im Rahmen einer Arztkonsultation werden aber normal abgerechnet. Einige Zusatzversicherungen decken Check-ups ab.

Ist die Mammografie kostenlos?

In Kantonen mit einem systematischen Screening-Programm ist die Mammografie für Frauen ab 50 franchisebefreit. Sie zahlen weder Franchise noch Selbstbehalt. In Kantonen ohne Programm unterliegt sie der normalen Kostenteilung.

Welche Impfungen zahlt die Kasse?

Alle Impfungen, die im Schweizerischen Impfplan des BAG empfohlen sind. Dazu gehören die Basisimpfungen, Grippeimpfung für Risikogruppen und HPV-Impfung für Jugendliche. Details zum Impfplan hier.

Muss ich für Vorsorgeuntersuchungen die Franchise zahlen?

Grundsätzlich ja – die meisten Vorsorgeleistungen unterliegen Franchise und Selbstbehalt. Ausnahmen: Mammografie und Darmkrebsscreening in organisierten kantonalen Programmen, sowie gewisse Impfungen in kantonalen Impfprogrammen.

Ab wann sollte ich zur Darmkrebsvorsorge?

Ab 50 Jahren empfiehlt das BAG die Darmkrebsvorsorge – entweder einen Stuhltest alle 2 Jahre oder eine Koloskopie alle 10 Jahre. Bei familiärer Vorbelastung kann eine frühere Vorsorge sinnvoll sein – besprechen Sie das mit Ihrem Arzt.

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